Beim E-Reporting handelt es sich um eine Steuerpflicht, die Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Informationen an die Verwaltung zu übermitteln, wenn eine Transaktion nicht unter die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung fällt. Ziel ist es, die Transparenz zu verbessern und die Überwachung umsatzsteuerpflichtiger Vorgänge zu erleichtern.
Diese Verpflichtung betrifft mehrere Arten von Transaktionen. Zunächst einmal Verkäufe und Dienstleistungen mit Privatpersonen (B2C), die nicht durch die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen abgedeckt sind. Dann umfassen Verkäufe mit ausländischen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb der EU ansässig sind, auch Käufe, die bei Lieferanten mit Sitz in der Europäischen Union getätigt werden. Betroffen sind auch Vorgänge, von denen angenommen wird, dass sie in Frankreich ansässig sind und der Mehrwertsteuer unterliegen und die von Unternehmen durchgeführt werden, die nicht auf französischem Territorium ansässig sind, sowie Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen, bei denen die Mehrwertsteuer bei Erhebung fällig wird.
E-Reporting ergänzt die elektronische Rechnungsstellung, indem es der Verwaltung ermöglicht, die für eine bessere Steuerüberwachung erforderlichen Daten zu sammeln. Es wird auch zur Automatisierung des Vorabausfüllens von Mehrwertsteuererklärungen beitragen und so Zeit sparen und den Unternehmen eine Verwaltungsvereinfachung bescheren.