Die vom E-Reporting betroffenen Transaktionen sind mehrheitlich Handelsgeschäfte:
- B2B- oder B2C-Handel: Alle Verkäufe zwischen zwei französischen Unternehmen (BtoB) oder zwischen einem französischen Unternehmen und einem Privatkunden (BtoC) müssen dem Staat über das E-Reporting gemeldet werden.
- Internationaler B2B-Handel: Alle Daten über Käufe oder Verkäufe zwischen einem französischen Unternehmen und einem ausländischen Unternehmen (BtoB) müssen ebenfalls an die französischen Steuerbehörden übermittelt werden.
Dies gilt für alle innergemeinschaftlichen Verkäufe und Erwerbe von Waren und Dienstleistungen, Exporte und Geschäfte mit Unternehmen in überseeischen Gebieten.