E-Invoicing

Ab dem 1. September 2026 wird der Empfang elektronischer Rechnungen in Frankreich für große und mittelgroße Unternehmen (ETI) verpflichtend. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen beginnt diese Pflicht am 1. September 2027. Alle Arten von Unternehmen müssen sich auf das Inkrafttreten des Finanzgesetzes 2026-2027 vorbereiten.

Vereinfachen und automatisieren Sie Ihren Geschäftsverkehr mithilfe der elektronischen Rechnungsstellung.

Bereiten Sie sich auf den Empfang elektronischer Rechnungen vor und verarbeiten Sie den Fluss Ihres Geschäftsverkehrs mit Ihren Partnern, Lieferanten und Kunden sowie mit den verschiedenen Ansprechpartnern innerhalb Ihres Unternehmens. ARTEVA begleitet Sie bei der Umstellung Ihrer Abteilung für die Ausstellung, den Empfang und die Bearbeitung von Rechnungen. Entscheiden Sie sich ab sofort für die elektronische Rechnungsstellung dank der Einrichtung einer leistungsstarken Plattform zur Digitalisierung und Automatisierung Ihres Geschäftsverkehrs.

Gestalten Sie den Austausch mit Ihren Kunden, Lieferanten und Partnern reibungsloser und halten Sie sich dabei an den gesetzlichen Rahmen des Finanzgesetzes 2026-2027 (Haushaltsgesetz für 2021, präzisiert durch die Verordnung 2021-1190 vom 15. September 2021). Bereiten Sie sich jetzt auf E-Invoicing (oder elektronische Rechnungsstellung) vor.

Artéva, Ihr E-Invoicing-Partner

Dank unserer Erfahrung im Bereich der Digitalisierung von Rechnungen und der Einrichtung von Handelsaustauschplattformen für verschiedene Konzerne wie Coyote, Casino, Cdiscount oder Feu Vert hat ARTEVA ein auf dem Markt einzigartiges Fachwissen entwickelt. So können wir Ihnen helfen, das Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs der französischen Regierung mit Leichtigkeit zu antizipieren.

Transformieren Sie Ihr Unternehmen und gehen Sie den Weg des digitalen Übergangs, indem Sie angepasste Lösungen einführen, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, in aller Sicherheit auf die Verarbeitung der in Ihren Rechnungen oder Gutscheinen enthaltenen Daten zu reagieren. Führen Sie E-Invoicing jetzt ein und beginnen Sie Ihren Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung.

Bereiten Sie sich auf die obligatorische elektronische Rechnung 2024 vor

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen wird ab dem 1. Juli 2024 verpflichtet sein, eine elektronische Rechnung empfangen zu können. Zum selben Zeitpunkt werden alle großen französischen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sein, alle ihre Rechnungen in digitaler Form auszustellen und an ihre Geschäftspartner zu übermitteln. ARTEVA unterstützt Sie bei der Umsetzung der Digitalisierung Ihrer ausgehenden und eingehenden Rechnungen.

Elektronische Rechnungsstellung

Digitalisieren Sie den Prozess der Rechnungsverwaltung Ihres Unternehmens und beschleunigen Sie die Verarbeitung von Geschäftsdaten. ARTEVA berücksichtigt Ihre Bedürfnisse, um das für Ihr Unternehmen am besten geeignete Projekt zur elektronischen Rechnungsstellung oder zur Digitalisierung von Rechnungen zu konzipieren.

Auftraggeber-Plattform

Verwalten Sie den Austausch von Geschäftsdokumenten mit all Ihren Partnern, Lieferanten und Kunden von einem einzigen Ort aus. Verfolgen Sie den Austausch aller Sie betreffenden Geschäftsdaten in Echtzeit und vereinfachen Sie die Verwaltungsarbeit der beteiligten Abteilungen.

Datenkonnektoren

Automatisieren Sie branchenunabhängig Ihre Prozesse für E-Invoicing und die gemeinsame Nutzung elektronischer Rechnungen. Vereinfachen Sie den Dokumentenaustausch mit einer Lösung, die Anwendungen sowie On-Premise- und Cloud-Daten auf einheitliche Weise verbindet. Integrieren Sie EDI, API, EAI und Chorus Pro in Ihr Datenverarbeitungssystem.

 

 

 

Die Herausforderungen der Regulierung der elektronischen Rechnung

Die von der französischen Regierung im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 eingeführte Verpflichtung der verschiedenen Unternehmen, ihre Leistungen, Dienstleistungen und Produkte elektronisch in Rechnung zu stellen, zielt darauf ab, :

  • Der Steuerverwaltung zu ermöglichen, die Aktivitäten der Unternehmen zu kennen.
  • Vereinfachung des Prozesses der Umsatzsteuererklärung
  • Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sind von E-Invoicing betroffen. Sie müssen ab dem 1. Juli 2024 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung hingegen hat die französische Regierung einen Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung festgelegt, der sich nach der Größe der Unternehmen richtet. Dieser Zeitplan für die Umsetzung der Reform wurde festgelegt, damit alle Arten von Unternehmen und ihre Partner genügend Zeit haben, die Reform zu antizipieren und ihre Lösungen anzupassen.

Die von ARTEVA angebotene Lösung zur Digitalisierung von Rechnungen im Privatsektor ermöglicht es Ihnen, Rechnungen zu empfangen, die den Verpflichtungen entsprechen (Authentizität, Vollständigkeit, Lesbarkeit, Archivierung usw.), und Rechnungen im geforderten Format und mit den geforderten Daten auszustellen. So bietet unsere Lösung den Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Die elektronische Rechnungsstellung beschleunigt und vereinfacht die
  • Bearbeitung von Rechnungen.
  • Senkung der Kosten für die Verwaltung von Rechnungen
  • Verbesserter Cashflow durch kürzere Zahlungsprozesse und weniger Fehler.
  • Bessere Übersicht über den Lebenszyklus der Rechnung.
  • Für die Lieferantenrechnung, Integration in einen Einkaufszyklus mit Freigabe.
  • Für die Kundenrechnung, Übermittlung in dem vom Käufer erwarteten Format

Wie sieht der Zeitplan für die Einführung von E-Invoicing in Unternehmen aus?

Ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplant, wurde die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung verschoben. Auch wenn alle Unternehmen ab diesem Datum gezwungen sein werden, elektronische Rechnungen empfangen zu können, werden sie nicht gezwungen sein, ihre Rechnungen in diesem Format ausstellen zu können. Nur große Unternehmen sind im Jahr 2024 dazu verpflichtet. In Bezug auf die verschiedenen Unternehmenstypologien sieht der Zeitplan wie folgt aus:

ETI (Unternehmen mittlerer Größe)
  • Empfang elektronischer Rechnungen: ab dem 1. Juli 2024
  • Ausstellung elektronischer Rechnungen: ab dem 1. Juli 2025.
  • KMU (kleine und mittlere Unternehmen) / TPE (sehr kleine Unternehmen)

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) / TPE (sehr kleine Unternehmen)
  • Empfang von elektronischen Rechnungen: ab dem 1. Juli 2024
    Elektronische Rechnungsstellung: ab dem 1. Juli 2026

Wie das Scannen von Dokumenten funktioniert

Für die Verarbeitung von Papierrechnungen stehen Ihnen zwei Lösungen zur Verfügung:

Sie können sie weiterhin erhalten, sie scannen und die Orchestrade-Lösung kümmert sich um die Datenextraktion und die Integration in Ihr ERP-System.
Wir können Ihnen auch eine Postadresse zur Verfügung stellen und den gesamten Prozess der Bearbeitung von Papierrechnungen übernehmen, vom Öffnen des Umschlags bis zur Integration in Ihre Systeme.

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