Hintergrund zur SdI-Rechnung Italien
Seit dem 1. Januar 2019 sind Unternehmen in Italien verpflichtet, ihre elektronischen Rechnungen im elektronischen Format über die SdI-Plattform (Sistema di Interscambio) auszustellen. Alle italienischen Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche (B2G, B2B, B2C), müssen ihre Rechnungen nun über das SdI elektronisch ausstellen.
Was ändert sich am 1. Oktober 2020?
Ab dem 1. Oktober 2020 wird das SDI 3 Codes für die Umsatzsteuerbefreiung durch aussagekräftigere Codes ersetzen.
– So wird Code 2 (not subject) in 2.1 und 2.2 unterteilt.
– Code 3 (not taxable) wird in 3.1 bis 3.6 unterteilt.
– Und Code 6 (reverse charge) wird in 6.1 bis 6.9 unterteilt.
Diese Änderung ist nicht trivial, denn abgesehen davon, dass die Branchensoftware diese Änderung integrieren muss, werden diese Daten häufig in einem Feld mit nur einem Zeichen gespeichert, sodass eine Anpassung der betroffenen EDI-Schnittstellen vorgesehen werden muss.
SdI: Einen Dienstleister für seine italienische elektronische Rechnungsstellung beauftragen?
Wenn Sie einen externen Dienstleister beauftragt haben, Ihre italienische elektronische Rechnungsstellung über den SdI zu verwalten, kann dieser Sie bei dieser Umstellung unterstützen.