Laut einem Bericht des FNFE geben 74% der Unternehmen an, elektronische Rechnungen auszutauschen, aber 86% dieses Anteils führen in Wirklichkeit einen doppelten Versand durch (elektronische Rechnung + Papier). Das einfache PDF entwickelt sich in den Unternehmen immer mehr (70% der eingehenden Rechnungen gegenüber 50% der ausgehenden Rechnungen im elektronischen Format). Das vollautomatische EDI-Format wird von 40 % der Unternehmen beim Versand und von 20 % beim Empfang verwendet.
Es ist bekannt, dass der Staat diesen Übergang zur Digitalisierung der Rechnungsprozesse vorantreibt. Insbesondere mit dieser Idee hat die Regierung das Portal Chorus Pro eingesetzt. Seit 2020 sind alle französischen Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen im elektronischen Format über diese Plattform Chorus Pro an die Etablissements Publics zu senden.
Elektronische Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen: Eine verpflichtende Einführung zwischen 2023 und 2025?
Auch wenn die elektronische Rechnungsstellung heute nur für die Ausstellung von Rechnungen an den Staat verpflichtend ist, wird sie tendenziell auch auf B2B-Beziehungen ausgeweitet. Tatsächlich sieht Artikel 153 des Ende 2019 verkündeten Haushaltsgesetzes 2020 vor, dass die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in den Beziehungen zwischen Umsatzsteuerpflichtigen allgemein eingeführt wird.
Sie würde frühestens am 1ᵉʳ Januar 2023, spätestens am 1ᵉʳ Januar 2025 wirksam werden und alle umsatzsteuerpflichtigen französischen Unternehmen betreffen. Nach dem Vorbild von Chorus Pro würde die Verpflichtung schrittweise erfolgen und von der Größe der Unternehmen sowie von ihrer Branche abhängen. Wir können uns bereits jetzt vorstellen, dass die größten französischen Unternehmen als erste betroffen sein werden, während Kleinstunternehmen eine längere Frist erhalten werden.
Die angekündigten Dekrete werden es ermöglichen, den Zeitplan für die Anwendung sowie die damit verbundenen Modalitäten festzulegen. Ein Bericht der DGFIP, der mit den betroffenen Interessengruppen und mit der Unterstützung internationaler Experten erstellt wurde, wird dem Parlament bis zum 1ᵉʳ September 2020 vorgelegt werden.
Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung im Privatsektor: Was sagt der Staat?
Dieser Bericht soll die technischen, rechtlichen und operativen Lösungen ermitteln, die sich am besten für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in B2B-Beziehungen eignen. Er wird für jede der gewählten Lösungen die organisatorischen Einschränkungen, mit denen die Gewerbetreibenden konfrontiert werden können, sowie die erwarteten Vorteile auf Seiten der Unternehmen und der Steuerverwaltung detailliert beschreiben.
Der Zweck der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung?
- Vereinfachung der Umsatzsteuererklärungen durch Online-Vorausfüllung.
- Die Zahlungsfristen und die mit der Bearbeitung von Papierrechnungen verbundenen Kosten durch die Digitalisierung des Rechnungsstellungsprozesses und die automatische Integration der Rechnungen in die Buchhaltungssysteme der Unternehmen zu verringern.
- Bekämpfung von Steuerbetrug durch die Sammlung und Auswertung von Rechnungsdaten durch die DGFIP.
Im Rahmen dieser Dynamik wurden im Laufe des Februars 2020 von der Agence pour l’informatique financière de l’État (AIFE) geleitete Tests über das den Unternehmen bereits bekannte Portal Chorus Pro erfolgreich durchgeführt. Zum ersten Mal haben zwei private Einheiten Rechnungen über die staatliche Plattform ausgetauscht!
Dematerialisierung und steuerliche Entmaterialisierung von Rechnungen: Welche Unterschiede gibt es?
Es ist interessant, zwischen der Dematerialisierung und der steuerlichen Dematerialisierung von Rechnungen zu unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Es reicht nämlich nicht aus, seine Rechnungen in elektronischem Format zu versenden (einfache Dematerialisierung), damit sie als steuerlich gültig betrachtet werden.
Die Kriterien für die Gültigkeit einer elektronischen Rechnung
- Die Authentizität ihrer Herkunft nachweisen.
Sie müssen sicherstellen, dass die Identität des Ausstellers (z. B. Ihres Lieferanten) gewährleistet ist. Die Rechnung muss von diesem Aussteller übermittelt worden sein oder sich unter seiner Kontrolle befinden (von seinem Dienstleister oder seinem Kunden im Falle einer Selbstfakturierung).
- Bescheinigen Sie die Integrität ihres Inhalts.
Die Rechnung darf während des Prozesses nicht verändert werden können. Das heißt, die Daten müssen während ihres gesamten Weges zum Empfänger und bis zum Ende ihrer elektronischen Archivierung gleich bleiben.
- Sicherstellung seiner guten Lesbarkeit.
Die erzeugte Datei muss für jeden lesbar und interpretierbar sein, unabhängig von der beteiligten Partei.
Rechtmäßige elektronische Rechnungsstellung
Damit Ihr Prozess zur Digitalisierung von Rechnungen die Kriterien für die Gültigkeit von Rechnungen und die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen erfüllt, müssen Sie eine der folgenden Lösungen wählen:
- Wahl einer einfachen elektronischen Rechnung, gescannt oder nicht (ohne Signatur oder manuelle Signatur).
Ein zuverlässiger Prüfpfad des Unternehmens wird als interne Kontrolle gefordert, damit die Rechnungen steuerlich anerkannt werden. Jedes Unternehmen muss ein dokumentiertes Verfahren für einen zuverlässigen Prüfpfad einrichten, um die Konformität der Rechnungsströme und der zugehörigen Rechnungen nachzuweisen.
Wissenswert: Die Nutzung unserer Plattform für die Digitalisierung von Rechnungen erleichtert Ihnen die Erstellung Ihres zuverlässigen Prüfpfads.
- Wahl der elektronischen Rechnung, die mit einer legalen Lösung für die elektronische Signatur signiert wurde.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, der zuverlässige Prüfpfad ist nicht erforderlich.
Entdecken Sie unser Angebot für das Lieferantenportal und das Kundenportal: Versand und/oder Empfang Ihrer Rechnungen in jedem Format mit integrierter Lösung für eine rechtsgültige elektronische Signatur.
- Wahl der EDI-Rechnung (INVOIC)
Auch hier müssen Sie sich um nichts weiter kümmern und ein zuverlässiger Prüfpfad ist überflüssig.
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