Offizielle Verschiebung der Reform der elektronischen Rechnungsstellung!

Wir möchten Sie über die jüngste Entscheidung der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) bezüglich der Reform zur elektronischen Rechnung informieren. Um eine reibungslose Umsetzung dieser für die Wirtschaft wichtigen Initiative zu gewährleisten, wurde beschlossen, das für den 1. Juli 2024 geplante Inkrafttreten der Regelung zu verschieben.

Factures électroniquesPublié le 31/07/23

Bisher wurde noch kein genaues Datum für den neuen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verschiebung der Reform der elektronischen Rechnungsstellung bekannt gegeben. Dieses Datum wird im Rahmen der Diskussionen und Fortschritte im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2024 festgelegt werden. Nichtsdestotrotz ist es von größter Bedeutung, dass wir unsere Vorbereitungen ohne Zögern fortsetzen, da die Einhaltung dieser Reform eine konsequente Baustelle darstellt.

Die Regierung hat sich zu einer ehrgeizigen Reform verpflichtet, die darauf abzielt, die elektronische Rechnungsstellung und die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Steuerbehörden zur Regel zu machen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen gestärkt, die Meldepflichten im Bereich der Mehrwertsteuer durch vorausgefüllte Erklärungen vereinfacht, die Betrugsbekämpfung verbessert und ein Echtzeitwissen über die Wirtschaft der Unternehmen erlangt werden. Die Verschiebung des Inkrafttretens ist das Ergebnis eines konstruktiven Austauschs zwischen der Verwaltung und den Interessengruppen, zu denen auch Sie als Unternehmen und Softwarehersteller gehören. Die Festlegung des neuen Datums wird mit dem Hauptziel erfolgen, einen erfolgreichen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung für die 4 Millionen betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.

Wir möchten betonen, dass sich unsere Bemühungen auch weiterhin darauf konzentrieren, die besten Garantien für einen erfolgreichen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung zu bieten und dabei Ihre Erwartungen und spezifischen Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen. Dies stellt in keiner Weise Ihre Bemühungen und Ihr Engagement in diesem Prozess in Frage, die es Ihnen ermöglichen werden, für den Tag X gerüstet zu sein. Gemeinsam sind wir davon überzeugt, dass der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung ein Erfolg wird und unserer gesamten Wirtschaft zugute kommt.