Das öffentliche Rechnungsportal (PPF)

Frankreich erlebt eine Revolution im Bereich der Digitalisierung von Rechnungen. Die französische Steuerverwaltung möchte die verschiedenen Buchhaltungstätigkeiten der Unternehmen besser kennen lernen und die Mehrwertsteuern besser kontrollieren.
In diesem Zusammenhang hat der Staat ab dem 1. September 2026 auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes für 2021 eine große Veränderung für alle Unternehmen vorgesehen: alle Unternehmen, die der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterliegen müssen mit einer Plattform zur Entmaterialisierung ausgestattet sein, um die Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und die Daten unmittelbar nach ihrem wirtschaftlichen Austausch an den Staat weiterzuleiten.

Orchestrade® by ARTÉVA, eine Plattform, die mit dem öffentlichen Rechnungsportal kompatibel ist

Mit dem B2B-Portalangebot vereinfacht die Orchestrade® Lösung Ihren Rechnungsaustausch mit den verschiedenen Behörden sowie Ihren Partnern für eine elektronische Fakturierung, die der Modernisierung und den Vorschriften entspricht, die durch das Haushaltsgesetz 2024 eingeführt wurden.

Das Public Invoicing Portal (PPF) ist eine Initiative des Staates, um die Verwaltung von elektronischen Rechnungen für Unternehmen zu erleichtern. Dieses Portal, das 2017 unter dem Namen «Chorus Pro» eingeführt wurde, bietet französischen Unternehmen eine bequeme und kostenlose Möglichkeit, ihre für öffentliche Verwaltungen bestimmten papierlosen Rechnungen zu übermitteln, zu empfangen und deren Konformität zu überprüfen.

Das PPF wurde entwickelt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Unternehmen gerecht zu werden und bietet einen grundlegenden Service, der die manuelle Erfassung elektronischer Rechnungen ermöglicht. Diese Funktion eignet sich besonders für Unternehmen, die eine begrenzte Anzahl von Rechnungen ausstellen und bietet somit eine effiziente Lösung ohne komplexe elektronische Dokumentenverwaltungsprozesse. Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, die Konformität von Rechnungen zu überprüfen und somit die Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit der Geschäftsvorgänge sicherzustellen.

Mit der kostenlosen Bereitstellung dieses Online-Tools möchte der Staat die Verwaltungsverfahren vereinfachen und die weit verbreitete Einführung elektronischer Rechnungsstellung fördern, um so zur Modernisierung und Rationalisierung des Handels beizutragen.

Das öffentliche Rechnungsportal (PPF) hat als Hauptziel, französischen Unternehmen eine praktische und kostenlose Lösung für die Verwaltung ihrer elektronischen Rechnungen zu bieten. Es bietet eine vollständige Palette von Funktionen und wird zu einer Dematerialisierungsplattform (PDP) weiterentwickelt, wodurch der Prozess der Verwaltung elektronischer Rechnungen in den von der Steuerbehörde geforderten Formaten (UBL, CII oder Factur-X) vereinfacht wird.

Neben seiner Hauptrolle hat das PPF zwei wichtige zusätzliche Funktionen: es fungiert als zentraler Hub für die kritischen Daten, die von den PDPs übermittelt werden und die es dann an die Steuerverwaltung weiterleitet, und verwaltet auch das zentrale Verzeichnis, in dem die Übermittlungsarten der elektronischen Rechnungen der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aufgeführt sind.
Durch die Ablösung von «Chorus Pro» behält das PPF seine Bedeutung im B2G-Handel bei und sorgt so für Kontinuität und Effizienz der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.

Wie funktioniert das öffentliche Rechnungsportal (PPF)?

Das öffentliche Rechnungsportal (PPF) gewährleistet die sichere Verwaltung der Rechnungsströme durch automatisierte Prozesse und Funktionen, wodurch die Genauigkeit und Rückverfolgbarkeit der Transaktionen sichergestellt wird. Sein Hauptziel besteht darin, sichere Austauschkanäle zwischen den Rechnungsstellern, ihren Empfängern und der Steuerverwaltung zu schaffen.
Die wichtigsten Methoden, mit denen das PPF die Abrechnungsströme kontrolliert, sind:

01

Authentifizierung und Sicherheitsmaßnahmen

Das PPF implementiert strenge Authentifizierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Benutzer auf Rechnungsinformationen zugreifen können, wodurch die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten gewährleistet wird.

02

Verschlüsselung der Daten

Alle sensiblen Informationen, wie persönliche Daten und Zahlungsinformationen, werden bei der Übertragung über das Portal verschlüsselt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Daten vertraulich bleiben und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

03

Integration in bestehende Abrechnungssysteme

Das PPF synchronisiert sich mit den Partner Dematerialisation Platforms (PDP), wodurch die Automatisierung der Rechnungsdatenübertragung ermöglicht wird und somit eine reibungslose und effiziente Verwaltung der Rechnungsströme gewährleistet ist.

Prozess der Überprüfung

Vor der Veröffentlichung einer Rechnung im Portal führt das PPF eine gründliche Prüfung der erforderlichen Angaben, des Betrags, des Formats und der Anlagen durch. Bei Fehlern oder fehlenden Informationen wird eine Benachrichtigung an den Absender zur Korrektur gesendet, bevor der Empfänger das Dokument einsehen kann.

Verlauf der Änderungen

Das PPF zeichnet Änderungen an Rechnungen auf und verfolgt diese, einschließlich Aktualisierungen, Stornierungen oder Korrekturen. Dies ermöglicht die Identifizierung von Änderungen und die Aufzeichnung eines vollständigen Änderungsverlaufs, wodurch die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Transaktionen gewährleistet wird.

Unsere papierlose PPF-Schnittstellenlösung

Die Einführung des PPF ist Teil einer Strategie, ein Y-förmiges Austauschmodell zu entwickeln, das die Abstimmung mit den verschiedenen bestehenden Abrechnungskanälen ermöglicht und die Kommunikation zwischen ihnen erleichtert.

Mit diesem Y-Modell soll die Verpflichtung zur Angabe von Rechnungs- und Zahlungsdaten für das E-Reporting mit der Flexibilität, ob PPF oder eine andere Lösung zur elektronischen Rechnungsstellung zu verwenden ist, in Einklang gebracht werden.

Das PPF wird nicht nur kostenlos angeboten, sondern spielt auch eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung. Es bietet die Möglichkeit, Rechnungen einzugeben oder zu übermitteln, sie in das vom Empfänger geforderte Mindestbasisformat umzuwandeln oder sogar direkt im gewünschten Format (einschließlich Factur-X) zu empfangen.

Die Eingabe von Rechnungen aus dem öffentlichen Rechnungsportal kann aufwendig sein, daher ist es am besten, mit einer Rechnungsdatei zu beginnen, die direkt in einem der drei Mindestbasisformate erstellt wird. Darüber hinaus stehen Ihnen unterstützende Lösungen zur Verfügung, um den schrittweisen Übergang zur Digitalisierung Ihrer Rechnungsstellung zu erleichtern.

Die Rolle der öffentlichen Abrechnungsplattform

Das öffentliche Rechnungsportal hat 5 Hauptfunktionen:

Kostenloser Zugang

Allen Unternehmen, die Rechnungen ausstellen und erhalten (private oder öffentliche), wird ein kostenloser Zugang gewährt.

Entwicklung der Digitalisierung

Weiterentwicklung der mit Chorus Pro begonnenen Digitalisierung von Rechnungen.

Empfang und Ausstellung von Rechnungen

Empfang elektronischer Rechnungen in einem der 3 von der Verwaltung bereitgestellten Mindestformate (Factur-X, UBL, CII) und Ausstellung (virtueller Versand) der betreffenden Rechnungen.

Konvertierung von Dokumenten

Mit OCR können Sie PDF-Dokumente oder Bilder in eines der drei obligatorischen papierlosen Formate konvertieren, um die erwarteten Rechnungsdaten zu extrahieren.

Option zur Abrechnung

Sie können das öffentliche Abrechnungsportal für B2B-Kontakte ohne PDP verwenden, wobei Sie die Möglichkeit haben, andere Abrechnungspfade zu verwenden.

Buchhaltung

Verwalten Sie Ihre Buchhaltung mit Chorus Pro.

Artéva begleitet Sie auf Orchestrade®

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder dem Stand Ihrer Strategie zur Digitalisierung der Rechnungen, ARTÉVA begleitet Sie. Seien Sie bereit, Ihre Geschäftsdaten über die öffentliche Plattform für Dematerialisierung (PPF) über unsere Orchestrade-Plattform an den Staat zu melden. Kontaktieren Sie uns, um mit einem unserer Experten für die Digitalisierung von Rechnungen zu sprechen und sich auf diese wichtige Umstellung vorzubereiten!

Was ist der Unterschied zwischen dem öffentlichen Abrechnungsportal (PPF) und einer Partner-Plattform für die Digitalisierung (PDP)?

Die Wahl zwischen dem kostenlosen öffentlichen Abrechnungsportal (PPF) und einer Partner-Plattform für digitale Abrechnung (PDP) erfordert mehrere Aspekte.

Das PPF bietet einen kostenlosen und direkten Zugang zu einer Dematerialisierungslösung, die für Unternehmen interessant sein kann, die nach einer kostengünstigen Option suchen. Das PPF kann jedoch hinsichtlich seiner erweiterten Funktionen und der personalisierten Unterstützung eingeschränkt sein.

Die Entscheidung für eine PDP bietet jedoch einige zusätzliche Vorteile. Erstens verfügen PDPs häufig über erweiterte Geschäftsfunktionen, die speziell auf die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Dies kann Tools für die Verwaltung des Dokumentenflusses, Optionen zur individuellen Anpassung und Integration in bestehende Systeme sowie spezielle Begleitdienste umfassen.

Darüber hinaus bieten PDPs in der Regel eine vollständige Automatisierung des Rechnungs- und Abrufprozesses. Sie sind in der Lage, die Rechnungen in von der PPF akzeptierte Formate zu konvertieren und so den Austausch mit öffentlichen Einrichtungen zu vereinfachen und gleichzeitig die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Standards sicherzustellen. Diese Automatisierung spart Zeit und optimiert die internen Prozesse des Unternehmens, während gleichzeitig das Risiko menschlicher Fehler verringert wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das PPF zwar für diejenigen geeignet ist, die eine kostengünstige und einfache Lösung suchen, aber das PDP bietet ein umfassenderes Set an Funktionen und Support, Dies macht es zu einer besseren Wahl für Unternehmen, die ihre betriebliche Effizienz und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verbessern möchten.

Frist für die Umsetzung der Reform

Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen wird am 1. September 2026 für große und mittlere Unternehmen (ETI) gelten; am 1. September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen.

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