Sonderfall: Haushaltsgesetz – Verpflichtungen in Bezug auf elektronische Rechnungen

Sind Sie auf die neuen Verpflichtungen in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung vorbereitet?

Artéva begleitet und leitet Sie an, um die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnung und ihre Änderungen vorwegzunehmen und eine Vision 2026 für Ihre Projekte zu erhalten.

mise en conformité

01 – Die neuen Verpflichtungen

Verpflichtungen zur elektronischen Rechnung: was Sie wissen müssen

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Artikel 153 des Finanzgesetzes 2020, muss ein Unternehmen ab 2026 in der Lage sein, seine Rechnungen in elektronischem Format zu empfangen und ab demselben Zeitpunkt je nach Größe schrittweise Rechnungen auszustellen.

Die Etappen für Ihr Unternehmen von 2024 bis 2026: Entmaterialisierung Ihrer Rechnungen.

Im Rahmen der Reform des Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung 2026 wurde ein Zeitplan für ein schrittweises Inkrafttreten aufgestellt, der sich nach der Größe der umsatzsteuerpflichtigen und in Frankreich ansässigen Unternehmen richtet. Diese Beurteilung beruht auf dem Kriterium der rechtlichen Einheit, insbesondere der Anzahl der Beschäftigten und der Höhe des Umsatzes.

E-invoicing

E-Invoicing: die Verpflichtung, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu übermitteln.

E-Reporting

E-Reporting: die Verpflichtung, Rechnungsdaten an die Steuerbehörden zu übermitteln.

Im Herzen der elektronischen Rechnungsstellung, Arteva informiert Sie!

Artéva beteiligt sich aktiv an den Konsultationen und Arbeitsgruppen, die von der DGFiP, der AIFE und der FNFE seit Mitte 2020 zu den Pflichten der elektronischen Rechnung durchgeführt werden. Die Experten von Artéva entwickeln die Funktionalitäten der Orchestrade®-Plattform weiter, damit sie den durch die neuen Vorschriften auferlegten Verpflichtungen gerecht werden kann.

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02 – Der zu beachtende Zeitplan

Wie kann man seine Verpflichtungen je nach Größe seines Unternehmens antizipieren?

Alle Arten von Unternehmen müssen sich auf das Inkrafttreten des Finanzgesetzes 2024-2026 vorbereiten.

Ab dem 1. September 2026 wird der Empfang elektronischer Rechnungen in Frankreich für Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) verpflichtend.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen beginnt diese Pflicht am 1. September 2027.

03 – Die Plattformen für die elektronische Rechnungsstellung

Plattformen für die Digitalisierung: Akteure der elektronischen Rechnungsstellung

Im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2026-2027 werden Unternehmen die Dienste von Plattformen zur Digitalisierung von Rechnungen in Anspruch nehmen müssen. Unter den verschiedenen Arten von Plattformen haben die Unternehmen mehrere Möglichkeiten.

Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP)

Eine Partner-Dematerialisierungsplattform ist ein zwischengeschalteter Akteur, der am Austausch zwischen Lieferanten und ihren Kunden teilnimmt.

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Öffentliches Abrechnungsportal (PPF)

Eine Partner-Dematerialisierungsplattform ist ein zwischengeschalteter Akteur, der am Austausch zwischen Lieferanten und ihren Kunden teilnimmt.

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Dematerialisierungsoperator (OD)

Eine Partner-Dematerialisierungsplattform ist ein zwischengeschalteter Akteur, der am Austausch zwischen Lieferanten und ihren Kunden teilnimmt.

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04 – Ressourcen

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